Krankenkasse

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung

 Leistung/CHFBeitrag an:Einschränkungen / Bedingungen

Bis zum vollendeten 18. Alterjahr

180.00
jährlich
- Brillengläser
- Kontaktlinsen
Auf ärztliche Verordnung
Ab dem 19. Altersjahr180.00
alle 5 Jahre
- Brillengläser
- Kontaktlinsen
Für die erste Brillenglas- bzw. Kontaktlinsenverordnung wird ein ärztliches Rezept verlangt, nicht jedoch für Folgeanpassungen, welche durch Augenoptiker erfolgen können.
Spezialfälle180.00
pro Seite,
jährlich

- Brillengläser
- Kontaktlinsen
- Schutzgläser

Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen
z.B Katarakt, Diabetes, Makula-Erkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie, Medikamenteneinnahme
Spezialfälle für Kontaktlinsen I270.00
alle 2 Jahre
- Kontaktlinsen- Wenn Visus um 2/10 verbessert gegenüber Brille.
- Bei Myopie > - 8.00 Dioptrien
- Bei Hyperopie > + 6.00 Dioptrien
- Bei Anisometropie ab 3 Dioptrien, falls Beschwerden
Spezialfälle für Kontaktlinsen II630.00
pro Seite,
ohne zeitliche Limite
- Kontaktlinsen- Bei irregulärem Astigmatismus
- Bei Keratokonus
- Bei Hornhaut-Erkrankungen oder -Verletzungen
- Bei Status nach Hornhaut-Operation
- Bei Iris-Defekt

Quelle SOV www.sov.ch